Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website travemuende-tourismus.de.

1. Einleitung und Verpflichtung

Die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH ist bestrebt, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern, um allen Nutzerinnen und Nutzern einen uneingeschränkten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder technischen Gegebenheiten.

2. Rechtliche Grundlage

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit basiert auf den folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • Auf nationaler Ebene (Deutschland):
    • Dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), insbesondere § 12a BGG (Barrierefreie Informationstechnik).
    • Der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Die BITV 2.0 konkretisiert die Anforderungen an die Barrierefreiheit digitaler Angebote und verweist auf die international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.1, Konformitätsstufe AA.
  • Auf europäischer Ebene:
    • Der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Web-Accessibility-Richtlinie). Die BITV 2.0 setzt diese Richtlinie in deutsches Recht um.

3. Stand der Barrierefreiheit

Diese Website entspricht größtenteils den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der WCAG 2.1 auf dem Niveau AA. Einige Inhalte und Funktionen sind jedoch derzeit noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Diese sind nebst Begründung unter Punkt 5 aufgeführt.

4. Assitive Technologien

Um die Zugänglichkeit unserer Website für alle Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten und den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG § 12a) gerecht zu werden, setzen wir den Eye-Able-Assistenten ein.

Dieser Assistent ist ein digitales Hilfsmittel, das Ihnen ermöglicht, die Darstellung unserer Website individuell an Ihre persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Er bietet eine Reihe von Funktionen wie die Änderung von Schriftgrößen und Kontrasten, das Vorlesen von Texten oder das Einblenden einer Lesemaske. Unser Ziel ist es, Ihnen damit ein barrierefreies und komfortables Surferlebnis zu ermöglichen.

5. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Bereiche oder Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Nicht konform mit BITV 2.0/WCAG 2.1 AA:
    • BITV-Nr. 5.2: Das Barrierefreiheits-Feature Eye-Able ist beschriftet lässt sich aber nicht durch einen Screenreader auslesen.
    • BITV-Nr. 9.1.1.1a: Der Alternativtext zu grafischen Bedienelementen wird nicht als „Mouse-Over“ angezeigt, sondern im unteren Bereich des Browserfenster.
    • BITV-Nr. 9.1.1.1b: Für einige nicht-textliche Inhalte gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt.
    • BITV-Nr. 9.1.1.1c: Es existieren Bilder und Icons ohne Funktion, die kein leeres alt-Attribut aufweisen und somit durch einen Screenreader nicht richtig interpretiert werden können.
    • BITV-Nr. 9.1.2.3 / 9.1.2.5: Es existieren Videos, die über keine Audiodeskription bzw. Volltextalternative verfügen.
    • BITV-Nr. 9.1.3.1a: Es existieren Überschriften, die weder mit HTML-Strukturelementen noch mit ARIA-Rollen und Attributen ausgezeichnet sind.
    • BITV-Nr. 9.1.3.5: Die Bestimmung des Zwecks von Eingabefeldern, die sich auf den Nutzer beziehen, wird über „id“ und „class“ eindeutig definiert – das „autocomplete“-Attribut kommt nicht zum Einsatz.
    • BITV-Nr. 9.1.4.10: Es gibt Seiten-Inhalte, die bei einer Browserfensterbreite von 320 Pixeln (bzw. bei einer Browserfensterbreite von 1280 CSS-Pixeln und 400% Zoomvergrößerung) so umbrechen, das für deren Erfassung horizontal gescrollt werden muss.
    • BITV-Nr. 9.2.1.1: Einige Features der Website lassen sich nicht mit der Tastatur steuern.
    • BITV-Nr. 9.2.2.2: Eine Videoanimation, die als Endlosschleife abgespielt wird, lässt sich nicht durch Einsatz assistiver Technologien, wie dem Eye-Able-Assistent, ausschalten.
    • BITV-Nr. 11.7: Die Website unterstützt nicht alle benutzerdefinierten Browsereinstellungen.
  • Begründung zu nicht vollständig barrierefreien Inhalten
    • Das Barrierefreiheits-Feature Eye-Able ist zwar beschriftet, lässt sich jedoch nicht vollständig durch Screenreader auslesen, da es sich um eine von einem Drittanbieter bereitgestellte Assistive-Technologie handelt, auf deren technische Umsetzung wir keinen direkten Einfluss haben (§ 3 Abs. 5 BITV 2.0). Wir stehen in engem Austausch mit dem Anbieter, um die Kompatibilität kontinuierlich zu verbessern.
    • Der Alternativtext zu grafischen Bedienelementen wird aktuell nicht als „Mouse-Over“-Hinweis, sondern im unteren Bereich des Browserfensters angezeigt. Diese Darstellungsform ist technisch bedingt und wird im Rahmen der laufenden Optimierungen angepasst (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0).
    • Für einige nicht-textliche Inhalte existiert noch keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt. Dies betrifft insbesondere komplexe oder archivierte Inhalte, deren barrierefreie Nachrüstung einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen würde (§ 3 Abs. 4 und 6 BITV 2.0). Wir prüfen fortlaufend, inwieweit eine Nachbesserung möglich ist.
    • Bilder und Icons ohne Funktion besitzen teilweise kein leeres alt-Attribut, wodurch sie von Screenreader-Systemen nicht korrekt interpretiert werden. Diese Mängel werden zeitnah im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserungen behoben (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0).
    • Einige Videos verfügen derzeit noch nicht über Audiodeskriptionen oder Volltextalternativen. Die Erstellung solcher Alternativen verursacht insbesondere bei umfangreichem Videomaterial einen erheblichen Mehraufwand, der aktuell eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0). Wir arbeiten an der sukzessiven Verbesserung der Zugänglichkeit von Videoinhalten.
    • Überschriften sind teilweise noch nicht mit HTML-Strukturelementen oder ARIA-Rollen ausgezeichnet. Diese technische Nachbesserung ist in Arbeit und wird im Rahmen der schrittweisen Annäherung an volle Konformität umgesetzt (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0).
    • Der Zweck von Eingabefeldern wird aktuell über „id“ und „class“ definiert, das „autocomplete“-Attribut kommt jedoch noch nicht zum Einsatz. Die Nutzung dieses Attributs wird in zukünftigen Updates ergänzt (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0).
    • Bei einer Browserfensterbreite von 320 Pixeln beziehungsweise bei 400% Zoomvergrößerung kommt es vereinzelt zu horizontalem Scrollen, da komplexe Layoutanforderungen und eingebundene Inhalte Dritter eine vollständige Vermeidung erschweren. Dies stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar (§ 3 Abs. 4 und 5 BITV 2.0). Wesentliche Inhalte sind jedoch auch in barrierefreier Form zugänglich.
    • Einige Features der Website sind derzeit noch nicht vollständig mit der Tastatur steuerbar. Die Umsetzung der vollständigen Tastatursteuerung erfolgt schrittweise im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung (§ 3 Abs. 4 BITV 2.0).
    • Eine Videoanimation, die als Endlosschleife abgespielt wird, lässt sich nicht durch den Eye-Able-Assistenten ausschalten. Aufgrund fehlender Steuerungsmöglichkeiten in der Drittsoftware ist dies aktuell nicht realisierbar und stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar (§ 3 Abs. 5 BITV 2.0).
    • Schließlich unterstützt die Website nicht alle benutzerdefinierten Browsereinstellungen vollständig. Technische Restriktionen und Drittanbieter-Komponenten erschweren eine vollständige Umsetzung, weshalb dies derzeit als unverhältnismäßige Belastung zu bewerten ist (§ 3 Abs. 4 und 5 BITV 2.0). Wesentliche Anpassungen sind jedoch möglich und werden unterstützt.


Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit unserer Website kontinuierlich zu verbessern und die genannten Punkte zeitnah zu beheben. Für Rückfragen und Hinweise zur Barrierefreiheit steht Ihnen unsere Leiterin Marketing & Kommunikation gerne zur Verfügung, s. Punkt 7.

Inhalte, die nicht unter die Rechtsvorschriften fallen:

Eine Fassung in leichter Sprache sowie in Gebärdensprache ist für diese Website nicht verpflichtend.

6. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit wurde durch eine externe Stelle auf Grundlage der BITV 2.0 und WCAG 2.1 durchgeführt

7. Feedback und Kontakt bei Barrieren

Sind Ihnen Mängel bei der Barrierefreiheit unserer Website aufgefallen? Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten in einem zugänglichen Format?

Bitte kontaktieren Sie uns über das folgende Feedback-Formular oder per E-Mail:

Barbara Schwartz
Leiterin Marketing & Kommunikation
barbara.schwartz@luebeck-tourismus.de
0451 4091907

Wir werden uns bemühen, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten und eventuelle Barrieren zu beseitigen.

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel

Telefon: +49 431 988 1620

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de

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